Aktualisiert 08.12.2024
Aufnahmevoraussetzungen
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
Zusatz zu Aufnahmevoraussetzungen:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise >>> add.rlp.de >>>
Sollten Sie die oben genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen aber bereits mehrjährige Erfahrung im Sozialpädagogischen Bereich aufweisen, besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Fachschule Sozialwesen zu stellen.
Unterricht in Modulen
Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden.
Praktika
Die Schülerinnen und Schüler der Voll- und regulären Teilzeitausbildung haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung beträgt die Dauer der Praktika insgesamt 120 Stunden. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.
Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ablauf der Bewerbung
Zur Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen zusätzlich:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Für Fragen zur Bewerbung
Daniela Sommer
Telefon: 02641 9464-42
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schulformverantwortliche
Studiendirektorin Marion Doll
Telefon: 02641 9464-51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wichtige Formulare für Ihre Ausbildung:
Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung Praxisanleitung RLP Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |
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Kooperationsvereinbarung | ||
Benennung der Praxisanleiterin | ||
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Praktikantenvereinbarung Fremdpraktikum | ||
Kompetenzbericht Fremdpraktikum | ||
Praktikumsbericht der Einrichtung Fremdpraktikum | ||
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Ausbildungsvertrag Berufspraktikum | ||
Ausbildungsplan exemplarisch - Empfehlung für die Praxis | ||
Kompetenzbericht Berufspraktikum | ||
Beurteilung der fachlichen Leistung im Berufspraktikum | ||
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Wegweiser Jahrgang 2024 | ||
Wegweiser Jahrgang 2023 | ||
Wegweiser Jahrgang 2022 |
Bücherliste Schuljahr 2024/2025 |
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Bitte beachten:
Schülerinnen und Schüler der Teilzeitausbildung vor dem Kauf bitte Rücksprache mit Fachlehrer*innen! |
Aktualisiert 08.12.2024
Aufnahmevoraussetzungen
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
Zusatz zu Aufnahmevoraussetzungen:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise >>> add.rlp.de >>>
Sollten Sie die oben genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen aber bereits mehrjährige Erfahrung im Sozialpädagogischen Bereich aufweisen, besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Fachschule Sozialwesen zu stellen.
Unterricht in Modulen
Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden.
Praktika
Die Schülerinnen und Schüler der Voll- und regulären Teilzeitausbildung haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung beträgt die Dauer der Praktika insgesamt 120 Stunden. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.
Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ablauf der Bewerbung
Zur Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen zusätzlich:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Für Fragen zur Bewerbung
Daniela Sommer
Telefon: 02641 9464-42
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Studiendirektorin Marion Doll
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Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum | ||
Kompetenzbericht Blockpraktikum | ||
Bericht der Einrichtung Blockpraktikum | ||
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Wegweiser Jahrgang 2024 | ||
Wegweiser Jahrgang 2023 | ||
Wegweiser Jahrgang 2022 |
Bücherliste Schuljahr 2024/2025 |
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Bitte beachten:
Schülerinnen und Schüler der Teilzeitausbildung vor dem Kauf bitte Rücksprache mit Fachlehrer*innen! |
Aktualisiert 08.12.2024
Aufnahmevoraussetzungen
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
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Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
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Sollten Sie die oben genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen aber bereits mehrjährige Erfahrung im Sozialpädagogischen Bereich aufweisen, besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Fachschule Sozialwesen zu stellen.
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Praktika
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Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.
Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
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Wichtige Formulare für Ihre Ausbildung:
Ihr Kontakt zur Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung Ahrweiler >>>
Zusage | ||
Bescheinigung |
Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum | ||
Reflexionsgespraeche im Blockpraktikum | ||
Beurteilung des Blockpraktikums |
Ausbildungsvertrag Berufspraktikum | ||
Zwischenreflexion | ||
Anmeldung_Abschlussprojekt | ||
Bericht fachliche Leistungen |
Bücherliste Schuljahr 2024/2025 |
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Bitte beachten:
Schülerinnen und Schüler der Teilzeitausbildung vor dem Kauf bitte Rücksprache mit Fachlehrer*innen! |
Mit unserer Internetseite möchten wir Sie umfassend über alles Wissenswerte rund um die BBS informieren und Ihnen unsere Schule und das aktive Schulleben näher bringen.
2. Kalenderwoche
Woche vom 06.01.2025 - 10.01.2025
Wocheneinteilung: 4. Woche
"gerade Woche"
Ausblick:
Diese Website wird regelmäßig aktualisiert.
>>> Unsere Hausordnung <<< >>> Wocheneinteilung <<< >>> Schulbuchlisten <<<
#wirsindbbsaw
Aktualisiert 26.11.2024
Ausbildung Überblick über 3 Organisationsformen der Ausbildung | ||
Ausbildung Überblick Praktischer Teil der Ausbildung | ||
Ihr Kontakt zur Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung Ahrweiler >>>
Zusage | ||
Bescheinigung |
Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum | ||
Reflexionsgespraeche im Blockpraktikum | ||
Beurteilung des Blockpraktikums |
Ausbildungsvertrag bei voller Beschäftigung | ||
Ausbildungsvertrag bei hälftiger Beschäftigung | ||
Zwischenreflexion | ||
Anmeldung_Abschlussprojekt | ||
Bericht fachliche Leistungen – PDF am Rechner ausfüllbar – NEU 12.05.2024 |
Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung Praxisanleitung RLP Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |
||
Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum | ||
Kompetenzbericht Blockpraktikum | ||
Bericht der Einrichtung Blockpraktikum | ||
BERUFSPRAKTIKUM Unterlagen - siehe unter BERUFSPRAKTIKUM VOLLZEIT |
Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung Praxisanleitung RLP Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |
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Kooperationsvereinbarung | ||
Benennung der Praxisanleiterin | ||
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Praktikantenvereinbarung Fremdpraktikum | ||
Kompetenzbericht Fremdpraktikum | ||
Praktikumsbericht der Einrichtung Fremdpraktikum | ||
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Ausbildungsplan exemplarisch - Empfehlung für die Praxis | ||
Kompetenzbericht Berufspraktikum | ||
Beurteilung der fachlichen Leistung im Berufspraktikum | ||
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Wegweiser Jahrgang 2024 | ||
Wegweiser Jahrgang 2023 | ||
Wegweiser Jahrgang 2022 |
Bücherliste Schuljahr 2024/2025 |
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Aktualisiert 05.12.2024
Ansprechpartner*innen im Pflegeteam
Berufsfachschule Pflege:
Ausbildungsplan und Dokumentation der Ausbildung
Fachschule Altenpflege:
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