General

Willkommen

 

schule 20 8 10 klein

auf der Website der Berufsbildenden Schule
des Landkreises Ahrweiler.

Mit unserer Internetseite möchten wir Sie umfassend über alles Wissenswerte rund um die BBS informieren und Ihnen unsere Schule und das aktive Schulleben näher bringen.

 

2. Kalenderwoche
Woche vom 06.01.2025 - 10.01.2025
Wocheneinteilung: 4. Woche
"gerade Woche"  

 

Ausblick:

  • 23.12.2024 - 08.01.2025: Weihnachtsferien
  • 09.01.2025: 1. Schultag 2025 

 

Öffnungszeiten des Sekretariats in den Weihnachtsferien:

  • 23.12.2024 - 03.01.2025 geschlossen.
  • Vom 06.01. - 08.01.2025 sind wir von 8:00 - 12:00 Uhr für Sie da.
  • Ab dem 09.01.2025 gelten die normalen Öffnungszeiten.

 

Diese Website wird regelmäßig aktualisiert.  

>>> Unsere Hausordnung <<<    >>> Wocheneinteilung <<<   >>> Schulbuchlisten <<<

#wirsindbbsaw

 

Fachschule Sozialpädagogik Ausbildung Erzieher_in | Weitere Informationen

Aktualisiert 26.11.2024

 

ALLGEMEINER TEIL

     
pdf normal   Ausbildung Überblick über 3 Organisationsformen der Ausbildung
     
pdf normal   Ausbildung Überblick Praktischer Teil der Ausbildung
     
     

 

Vollzeit

  • Schulischer Teil
  • pdf normal   Überblick rechtlicher Rahmen
         
    pdf normal   Entschuldigung Formular
         
    pdf normal   BAföG-Antrag, Formblatt B - Klasse FS.SP23 a+b – NEU 12.05.2024
         
    pdf normal   BAföG-Antrag, Formblatt B - Klasse FS.SP24NEU 12.05.2024
         
    pdf normal   BAföG-Antrag, Formblatt Z - Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen – NEU 12.05.2024
         
    pdf normal   BAföG, Formblatt F - Teilnahmenachweis

    Ihr Kontakt zur Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung Ahrweiler >>>

     

    • Hospitationstag
    pdf normal   Zusage
         
    pdf normal   Bescheinigung

     

    • Blockpraktika 
    pdf normal   Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum
         
    pdf normal   Reflexionsgespraeche im Blockpraktikum
         
    pdf normal   Beurteilung des Blockpraktikums

     

    Vollzeit | Ausbildung Erzieherin/Erzieher

    Aktualisiert 08.12.2024

    pfeile erz 24

     

    Vollzeit-Ausbildung
    Schulischer Teil zwei Jahre mit fünf Schultagen pro Woche, BAFöG möglich, im 3. Jahr Berufspraktikum mit Vergütung.

      

    Aufnahmevoraussetzungen
    1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
    a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
    b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
    c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
    d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
    e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind

    2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
    Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
    Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
    Zusatz zu Aufnahmevoraussetzungen:

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
    Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
    Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise >>> add.rlp.de >>>

    Sollten Sie die oben genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen aber bereits mehrjährige Erfahrung im Sozialpädagogischen Bereich aufweisen, besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Fachschule Sozialwesen zu stellen.

     

    Unterricht in Modulen
    Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden.

     

    Praktika
    Die Schülerinnen und Schüler der Voll- und regulären Teilzeitausbildung haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung beträgt die Dauer der Praktika insgesamt 120 Stunden. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.

     

    Abschluss
    Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.
    Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

     

    Ablauf der Bewerbung

    Zur Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Anmeldeformular >>> Zum Formular >>>
    • Beglaubigte Zeugniskopien entsprechend der erfüllten Voraussetzungen

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen zusätzlich:

    • Beglaubigte Kopien des Zeugnisses sowie der Anerkennung
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2


    Ihre Ansprechpartnerinnen

    Für Fragen zur Bewerbung
    Daniela Sommer
    Telefon: 02641 9464-42
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Schulformverantwortliche
    Studiendirektorin Marion Doll
    Telefon: 02641 9464-51
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

     

    Wichtige Formulare für Ihre Ausbildung:

     

  • Schulischer Teil

  • pdf normal   Überblick rechtlicher Rahmen
         
    pdf normal   Entschuldigung Formular
         
    pdf normal   BAföG-Antrag, Formblatt B - Klasse FS.SP23 a+b
         
    pdf normal   BAföG-Antrag, Formblatt B - Klasse FS.SP24
         
    pdf normal   BAföG-Antrag, Formblatt Z - Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen 
         
    pdf normal   BAföG, Formblatt F - Teilnahmenachweis

    Ihr Kontakt zur Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung Ahrweiler >>>

     

    • Hospitationstag

    pdf normal   Zusage
         
    pdf normal   Bescheinigung

     

    • Blockpraktika 

    pdf normal   Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum
         
    pdf normal   Reflexionsgespraeche im Blockpraktikum
         
    pdf normal   Beurteilung des Blockpraktikums

     

    Teilzeit | Ausbildung Erzieherin/Erzieher

    Aktualisiert 08.12.2024

    pfeile erz 24

     

    Teilzeit-Ausbildung
    Schulischer Teil drei Jahre mit zwei bis drei Schultagen pro Woche, im 4. Jahr das Berufspraktikum mit Vergütung.

     

    Aufnahmevoraussetzungen
    1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
    a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
    b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder
    c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
    d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
    e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind

    2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
    Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.
    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
    Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.
    Zusatz zu Aufnahmevoraussetzungen:

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
    Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
    Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise >>> add.rlp.de >>>

    Sollten Sie die oben genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen aber bereits mehrjährige Erfahrung im Sozialpädagogischen Bereich aufweisen, besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Fachschule Sozialwesen zu stellen.

     

    Unterricht in Modulen
    Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden.

     

    Praktika
    Die Schülerinnen und Schüler der Voll- und regulären Teilzeitausbildung haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung beträgt die Dauer der Praktika insgesamt 120 Stunden. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.

     

    Abschluss
    Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.
    Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

     

    Ablauf der Bewerbung

    Zur Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Anmeldeformular >>> Zum Formular >>>
    • Beglaubigte Zeugniskopien entsprechend der erfüllten Voraussetzungen

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen zusätzlich:

    • Beglaubigte Kopien des Zeugnisses sowie der Anerkennung
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2


    Ihre Ansprechpartnerinnen

    Für Fragen zur Bewerbung
    Daniela Sommer
    Telefon: 02641 9464-42
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Schulformverantwortliche
    Studiendirektorin Marion Doll
    Telefon: 02641 9464-51
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

     

    Wichtige Formulare für Ihre Ausbildung:

     

    pdf normal  

    Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung Praxisanleitung RLP

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

         
    pdf normal   Praktikantenvereinbarung Blockpraktikum
         
    pdf normal   Kompetenzbericht Blockpraktikum
         
    pdf normal   Bericht der Einrichtung Blockpraktikum
         
     pdf normal  

    Ausbildungsvertrag Berufspraktikum

     

         
    • WEGWEISER durch die Ausbildung

    pdf normal   Wegweiser Jahrgang 2024
         
    pdf normal   Wegweiser Jahrgang 2023
         
    pdf normal   Wegweiser Jahrgang 2022

     

      

    Die Bücherliste für das Schuljahr 2024/25!

    pdf normal  

    Bücherliste Schuljahr 2024/2025 
    gültig für FS.SP Unterstufen

        Bitte beachten:

    Schülerinnen und Schüler der Teilzeitausbildung vor dem Kauf bitte Rücksprache mit Fachlehrer*innen!

     

      

     

    <<< ZURÜCK zum Überblick

       

    Berufsbegleitende Ausbildung Erzieherin/Erzieher

    Aktualisiert 08.12.2024

    pfeile erz 24

    Berufsbegleitende Ausbildung
    Schulischer Teil drei Jahre mit zwei Schultagen pro Woche kombiniert mit einer 50 % igen Anstellung mit Vergütung in einer pädagogischen Einrichtung.

     

    Aufnahmevoraussetzungen

    1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und

    a) eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin zum Sozialassistenten oder
    b) eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte  Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder 
    c) eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
    d) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
    e) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind

    2. oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
    Die Schulbehörde entscheidet über Ausnahmen bei den Aufnahmevoraussetzungen, z. B. über die Anerkennung gleichwertiger Bildungsabschlüsse.

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.

    Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist ab dem ersten Schultag ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis in der sozialpädagogischen Einrichtung mit einer mindestens hälftigen regulären wöchentlichen Arbeitszeit nachzuweisen.

    Zusatz zu Aufnahmevoraussetzungen:

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
    Ausländische Bildungsabschlüsse müssen vor Abgabe der Anmeldeunterlagen von einer deutschen Behörde anerkannt werden. Liegt der erste Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, ist eine Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion möglich. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
    Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise >>> add.rlp.de >>>

    Sollten Sie die oben genannten Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen aber bereits mehrjährige Erfahrung im Sozialpädagogischen Bereich aufweisen, besteht die Möglichkeit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Koblenz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Fachschule Sozialwesen zu stellen.

     

    Unterricht in Modulen

    Der Unterricht in der Fachschule erfolgt in Modulen, die sich auf berufliche Arbeitsfelder beziehen und einzeln geprüft und zertifiziert werden.

     

    Praktika

    Die Schülerinnen und Schüler der Voll- und regulären Teilzeitausbildung haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung beträgt die Dauer der Praktika insgesamt 120 Stunden. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.

     

    Abschluss

    Der erfolgreiche Abschluss des schulischen und fachpraktischen Ausbildungsabschnitts (Berufspraktikum) führt zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“.

    Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss der Fachschule nach §11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

     

    Ablauf der Bewerbung

    Zur Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Anmeldeformular >>> Zum Formular >>>
    • Beglaubigte Zeugniskopien entsprechend der erfüllten Voraussetzungen

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen zusätzlich:

    • Beglaubigte Kopien des Zeugnisses sowie der Anerkennung
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2

     


    Ihre Ansprechpartnerinnen

    Für Fragen zur Bewerbung
    Daniela Sommer
    Telefon: 02641 9464-42
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Schulformverantwortliche
    Studiendirektorin Marion Doll
    Telefon: 02641 9464-51
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

     

    Kontakt

    Berufsbildende Schule
    des Landkreises Ahrweiler

    Kreuzstraße 120

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Telefon: 02641 9464-0

    E-Mail: buero@bbs-ahrweiler.de

    > Unser Sekretariat <

    Go to top