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Benutzerordnung Datenverarbeitung

 

Benutzerordnung der DV-Räume und den schuleigenen Internetzugang

Pflichten der Benutzer

Die Benutzer sind verpflichtet,

  1. die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten;
  2. alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der DV-Einrichtungen der Schule stört;
  3. alle Datenverarbeitungsanlagen, Informations- und Kommunikationssysteme und sonstigen Einrichtungen der Schule sorgfältig und schonend zu behandeln;
  4. dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen; das Passwort so zu wählen, dass es nicht einfach zu erraten ist; es (soweit zulässig) regelmäßig zu verändern;
  5. fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen;
  6. keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer nicht ohne Genehmigung weiter-zugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern;
  7. bei der Benutzung von Software, Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Vorgaben zum Urheberrechtsschutz einzuhalten (bei unklarer Rechtslage oder Unsicherheit ist beim verantwortlichen Systembetreuer eine entsprechende Anfrage zu stellen;
  8. von der Schule bereitgestellte Software und Dokumentationen weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben;
  9. die Schulordnung und die Hausordnung der Schule zu beachten, insbesondere das Ess- und Trinkverbot in den PC-Räumen;
  10. Störungen, Beschädigungen und Fehler an DV-Einrichtungen und Datenträgern der Schule nicht selbst zu beheben, sondern unverzüglich zu melden;
  11. keine Eingriffe in die Hardwareinstallation der Schule vorzunehmen und die Konfiguration der Betriebssysteme, der Systemdateien, der systemrelevanten Nutzerdateien und des Netzwerks nicht zu verändern;
  12. den Internetzugang weder kommerziell noch privat zu nutzen;
  13. den Internetzugang nicht für Werbezwecke zu benutzen und sich auch keine Werbung schicken zu lassen;
  14. unter einer von der Schule zugeteilten EMail-Adresse keine Mailinglisten zu abonnieren.

Allen Mail-Nutzern muss klar sein, dass ihre Mails im Absender die Domain ihrer Schule tragen. Form und Inhalt haben dem Rechnung zu tragen.

 

Ausschluss von der Nutzung

Benutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung der DV-Ressourcen beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn sie

  1. schuldhaft gegen diese Benutzungsordnung, insbesondere gegen die aufgeführten Pflichten, verstoßen (missbräuchliches Verhalten)
    und/oder
  2. die DV-Ressourcen der Schule für strafbare Handlungen missbrauchen. Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
    1. Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
    2. Verbreitung pornographischer Darstellungen (§ 184 StGB), insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen (§ 184 Abs. 5 StGB)
    3. Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)
    4. Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
    5. Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Verviel-fältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG)
    und/oder
  3. der Schule durch sonstiges rechtswidriges Benutzerverhalten Nachteile zufügen.

 

Rechte und Pflichten der Schule

  1. Die Schule führt über die erteilten Benutzungsberechtigungen eine Benutzerdatei, in der die Benutzer- und Mailkennungen sowie der Name und die Anschrift der zugelassenen Benutzer aufgeführt werden.
  2. Die Schule ist berechtigt, die Sicherheit der System-/Benutzerpasswörter und der Nutzerdaten durch regelmäßige manuelle oder automatisierte Maßnahmen zu überprüfen und notwendige Schutzmaßnahmen, z. B. die Änderungen leicht zu erratender Passwörter, durchzuführen um die DV-Ressourcen und Benutzerdaten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.Bei erforderlichen Änderungen der Benutzerpasswörter, der Zugriffsberechtigungen auf Nutzerdateien und sonstigen nutzungsrelevanten Schutzmaßnahmen ist der Benutzer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Die Schule ist berechtigt, die Nutzung des Schulnetzes (Intranet und Internet) durch die einzelnen Benutzer zu dokumentieren und auszuwerten.
  4. Im Allgemeinen fallen Mails unter das Fernmeldegeheimnis, in der Schule ist dies aber mit der Aufsichtspflicht abzuwägen. Ein- und ausgehende Mails der Schüler werden stichprobenweise kontrolliert.

 

Haftung der Schule

  1. Die Schule übernimmt keine Garantie dafür, dass das System fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Programme. Die Schule haftet auch nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.

 

 

Unsere Broschüre

Unser Bildungsangebot.

Zum Öffnen Bild anklicken. PDF 3,2 MB 

 

titel broschuere 2019

3. Auflage, Februar 2019

 

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