StartseiteImmer AktuellEs kommt auf jeden Einzelnen an

Es kommt auf jeden Einzelnen an

corona maske web

Corona-Regeln im Januar:

Neu: 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) 

Der Shutdown wurde bis zum 14. Februar verlängert. Er bleibt unbedingt notwendig, denn: Die Infektionszahlen müssen schneller und drastischer gesenkt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Kontrolle über das Virus nicht zu verlieren. 

Die Corona-Regeln im Überblick >>> corona.rlp.de >>>

 

Dezember 2020

Wir stehen im ständigen Austausch mit der Kreisverwaltung Ahrweiler und dem Gesundheitsamt. Sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden von diesen Stellen koordiniert.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der Kreisverwaltung Ahrweiler.

Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 6. überarbeitete Fassung, gültig ab 03.12.2020

hyg6Der Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz (6. überarbeitete Fassung, gültig ab 03.12.2020) wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Universitätsmedizin Mainz erarbeitet. Er soll die Schulen bei der Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen im Schuljahr 2020/21 unterstützen.

Zum Hygieneplan >>> PDF >>> 

Quelle und weitere Informationen: corona.rlp.de

 

03.12.2020

Eindämmung der Corona-Lage im Kreis: 

Allgemeinverfügung gilt bis zum 20. Dezember 2020

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus im Kreis Ahrweiler einzudämmen, tritt am 3. Dezember 2020 eine neue „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler“ in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 20. Dezember 2020.

Der Text der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler“ in ihrer konsolidierten Fassung ist auf der Seite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter www.kreis-ahrweiler.de abrufbar.

16.11.2020

Information für Eltern, Betriebe und Schüler*Innen:

Wie geht die BBS beim Auftreten eines Corona-Falls vor?

Wenn der Schulleitung ein positiver Corona-Fall mitgeteilt wird, informieren wir umgehend die betroffenen Lehrkräfte, Mitschüler*Innen, und die schulischen Mitarbeiter*Innen. Wir prüfen, wann die betroffene Person das letzte Mal die Schule besucht hat und erstellen Kontaktlisten für das Gesundheitsamt. Gleichzeitig veranlassen wir, dass Kontaktpersonen so lange nicht zur Schule kommen und digital unterrichtet werden, bis deren Negativ-Testung erfolgt ist, das Gesundheitsamt die Unbedenklichkeit feststellt oder bis zum Ablauf einer Quarantänefrist.

Abweichend von diesen Fällen kann es vorkommen, dass wir im Rahmen unserer Fürsorgepflicht Klassen oder Schülergruppen abbestellen und digital unterrichten, um das Testergebnis einer Kontaktperson ersten Grades abzuwarten, die sich normalerweise in der Klasse befindet.

Gundi Kontakis und Klaus Müller
Schulleitung

 

Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen vom 03.11.2020

Folgende Regelungen sind ab dem 03.11.2020 zu beachten:

  • Bei schriftlichen Prüfungen darf die Maske abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird und der Prüfungsraum infektionsschutzgerecht gelüftet wird.
  • In der Pause im Freien darf die Maske bei einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen abgenommen werden.
  • Nach spätestens 3 Stunden wird eine "Maskenpause" empfohlen. Dies kann durch einen Aufenthalt in den Pausen an der frischen Luft unter Einhaltung des Abstands zu übrigen Personen gewährleistet werden oder wenn man sich alleine in einem Raum aufhält.

Zur Handreichung >>> PDF >>>

 

Lüften und Raumlufthygiene in Schulen in Rheinland-Pfalz vom 07.10.2020

Zur Handreichung >>> PDF >>>

 

Unsere Broschüre

Unser Bildungsangebot.

Zum Öffnen Bild anklicken. PDF 3,2 MB 

 

titel broschuere 2019

3. Auflage, Februar 2019

 

Go to top