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Schulstart nach den Herbstferien!

titel face aha25.10.2020

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) wird ausgeweitet.
Konkret bedeutet dies, dass von allen die MNB auf dem gesamten Schulgelände durchgehend, also auch während der Unterrichtszeiten, getragen werden muss.

Die MNB darf zur Nahrungsaufnahme abgenommen werden. Hierbei sind die Mindestabstände von 1,5 m einzuhalten. Die Nahrungsaufnahme während des Gehens durch das Schulgebäude bleibt selbstverständlich weiterhin untersagt.

 

Wir hoffen sehr, dass Sie sich in den Herbstferien erholen konnten und noch ein paar schöne Herbsttage hatten.

Leider haben sich im Kreis Ahrweiler die Corona-Fallzahlen dramatisch entwickelt, so dass wir jetzt im roten Bereich liegen (50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen).

Daher hat uns soeben Landrat Dr. Jürgen Pföhler darüber informiert, dass gemäß den Regeln zur Pandemiebekämpfung des Landes Rheinland-Pfalz, eine regionale Corona Task-Force, bestehend aus dem Präsidenten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Herrn Detlef Placzek, Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, des Innen- und Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der Kommunalen Spitzenverbände und der Polizei sowie seitens des Kreises Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Dr. Stefan Voss als Leiter des Kreisgesundheitsamts, Elfriede Laux, Leiterin der Kreisordnungsbehörde und weiteren Führungskräfte der Kreisverwaltung, Maßnahmen beschlossen haben, die ab Montag den 26.10.2020 gelten.

Für unsere Schule bedeutet dies insbesondere, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ausgeweitet wird.

Konkret bedeutet dies, dass von allen die MNB auf dem gesamten Schulgelände durchgehend, also auch während der Unterrichtszeiten, getragen werden muss.

Die MNB darf zur Nahrungsaufnahme abgenommen werden. Hierbei sind die Mindestabstände von 1,5 m einzuhalten. Die Nahrungsaufnahme während des Gehens durch das Schulgebäude bleibt selbstverständlich weiterhin untersagt.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Wir hoffen, dass die gestiegenen Infektionszahlen zu einer noch höheren Sensibilität und Akzeptanz gegenüber den Hygiene- und Abstandsregeln bei den Menschen führen und vor allem, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen, das Infektionsgeschehen wieder auf geringe Werte zu senken. Diese Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung ist bis zum 8. November 2020 befristet.

Wir wünschen Ihnen zum Schulstart alles Gute und Ihnen und Ihren Familien sowie der ganzen Schulgemeinschaft Gesundheit und alles Gute in den nächsten Wochen und Monaten.

Ihre Schulleitung

 

>>> Die Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen im Kreis Ahrweiler vom 25.10.2020 >>> PDF >>> 

 

 

Unsere Broschüre

Unser Bildungsangebot.

Zum Öffnen Bild anklicken. PDF 3,2 MB 

 

titel broschuere 2019

3. Auflage, Februar 2019

 

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