Veranstalter und Eltern in der Pflicht
Alkohol unter 14 Jahren komplett verboten, unter 16 nur in Begleitung – Jugendschutzgesetz beachten - Den Heimweg regeln
Kinder und Jugendliche müssen an Karneval besonders geschützt werden. Denn Froh- und Leichtsinn sind in den närrischen Tagen oft eng verwandt. Vor der heißen Phase der närrischen Session gibt das Jugendamt der Kreisverwaltung Ahrweiler gemeinsam mit den Einrichtungen und Ansprechpartnern für den Jugendschutz einige Hinweise.
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