30.04.2022
Regeln ab dem 2. Mai 2022
Ab Montag, 02.05.2022 tritt der Hygieneplan-Corona in der 18. überarbeiteten Fassung in Kraft.
An dieser Stelle möchten wir Sie gerne über die weiteren Anpassungen der Corona-Regelungen informieren. Nach den Prognosen des Fraunhofer Instituts ITWM vom 21. April 2022, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums erfolgen, können wir optimistisch in den Mai starten. Deshalb wird das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Beschränkungen aufheben und die rheinland-pfälzische Coronavirus-Absonderungsverordnung anpassen. Daraus folgend ergeben sich auch Änderungen für den Schulbereich und die Teststrategie. Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
Absonderung:
Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig. Dies betrifft nicht nur die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen.
Testung und Maskentragen:
Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen, die in dieser Woche übergangsweise noch auf freiwilliger Basis stattfinden.
Künftig müssen sich nur noch infizierte Personen absondern. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr. .
Mit der letzten Lieferung wurden knapp vier Millionen Tests an die Schulen ausgegeben – diese Restbestände können auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden. Darüber hinaus können auch die Masken freiwillig weiter getragen werden.
Auch können weiterhin (nach aktuellem Stand bis Ende Juni 2022) die Testmöglichkeiten im Rahmen des „Testens für alle“ freiwillig genutzt werden.
Absonderungen bei Infektionen in Schulen
Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder einzelner Personen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Als Oberbegriff umfasst sie sowohl die Isolation als Maßnahme des Infektionsschutzes bei einer Corona-Erkrankung, als auch die Quarantäne als zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Weitere Infos und Quelle >>> corona.rlp.de >>>
Zum Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, gültig ab 02.05.2022 >>> PDF >>>